Roller-Führerschein

Fahrschulklasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Fahrzeuge
Zweirädige Kleinkrafträder:
Höchstgeschwindigkeit 45Km/h, Hubraum nicht mehr als 50 ccm oder eine maximale Nennleistung von nicht mehr als 4 KW bei Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen. (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer max. Nutzleistung von nicht mehr als 4KW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW im Falle von Elektromotoren; Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Wir sind für Euch da
Von Montag bis Freitag sind wir immer für euch ansprechbar. Am Samstag sind wir nach Terminvereinbarung auch für euch da.