Motorrad-Führerschein
Fahrschulklassen A
Klasse A
Mindestalter: 18 / 20 Jahre bei Vorbesitz A2/ 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Fahrzeuge
Krafträder auch mit Beiwagen
Hubraum mehr als 50ccm
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45km/h
Dreirädrige KFZ mit einer Leistung von mehr als 15KWund dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45km/h.
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: A1 & AM
Frahzeuge
Krafträder mit u. ohne Beiwagen
mehr als 50 ccm oder Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h. Zunächst beschränkt auf max. 25 KW(34 PS).
Verhältnis Leitstung/Gewicht 0,16kW/kg
Bemerkung: Nach zwei Jahren kann durch eine Aufstiegsprüfung (allerdings nur Praxisprüfung) ein Aufstieg in Klasse A erreicht werden.
Direkeinstieg in die unbegrenzte Kl. A ab 25 Jahre möglich
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM
Frahzeuge
Leichtkrafträder mehr als 50 ccm bis max 125 ccm und nicht mehr als 11 kw.
Bei Fahrern unter 18 Jahren, max. 80 Km/H Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Wir sind für Euch da
Von Montag bis Freitag sind wir immer für euch ansprechbar. Am Samstag sind wir nach Terminvereinbarung auch für euch da.